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Verfahrensordnung für Benutzer von Funkgeräten beim britischen Formel-1-Grand-Prix und bei den Trainingsläufen |
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Das vorliegende Informationsblatt enthält allgemeine Hinweise über das Lizenzerteilungsverfahren für Funkgeräte sowie deren Nutzung beim britischen Formel-1-Grand-Prix und bei den Trainingsläufen.
Erklärtes Ziel der Radiocommunications Agency ist, allen Kunden einen verbesserten Service zur Verfügung zu stellen. Wir möchten Ihnen eine Ihrem Bedarf entsprechende Nutzung von Funkgeräten ermöglichen, gleichzeitig aber eine Beeinträchtigung anderer Funkteilnehmer vermeiden.
Durch Befolgung der in dieser Verfahrensordnung enthaltenen einfachen Verhaltensregeln läßt sich die Gefahr von Interferenzproblemen erheblich reduzieren, so daß auch bei überlastetem Funkraum ein ungestörtes Miteinander der zahlreichen Funkteilnehmer am Veranstaltungsort möglich wird.
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Die Radiocommunications Agency ist zuständig für effektive Verwaltung und Regulierung des Funkspektrums, so daß Funkteilnehmer keine unerwünschten Funkstörungen verursachen und auch selbst keine entsprechenden Beeinträchtigungen erfahren.
Die Agency und die von ihr beauftragte Fa. JFMG Ltd. sind beide für die Erteilung von Funklizenzen beim Grand Prix verantwortlich. Die Agentur bearbeitet die Genehmigungen für die von den Teams benötigten Ausrüstungen sowie für privatrechtlichen gewerblichen Funk, einschließlich Zuliefererlizenzen und tragbarer Satellitenaufwärtsverbindungen. Der Aufgabenbereich von JFMG erstreckt sich auf Programmgestaltung und damit zusammenhängende Tätigkeiten. Der Vollzug der Lizenzauflagen sowohl während der Hauptveranstaltung als auch bei den Trainingsläufen liegt bei der Agency.
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Jedwede Funknutzung ist lizenzpflichtig, und zwar sowohl beim Grand Prix selbst als auch bei den Trainingsläufen - dies gilt nicht nur unmittelbar vor dem Großen Preis, sondern das ganze Jahr hindurch, es sei denn, es wird lizenzbefreite Funkausrüstung benutzt.
Die Benutzer haben die Lizenzauflagen zu beachten, damit sie keine Funkstörungen verursachen und auch selbst keine entsprechenden Beeinträchtigungen erfahren.
Die Agency und JFMG bemühen sich, allen Nutzern einen gerechten Anteil am Funkspektrum zu verschaffen. Um dies zu gewährleisten, werden die Nutzer gebeten, nur das absolute Minimum an Kanälen zu beantragen.
Die Agency und JFMG werden ihr Bestes tun, den Wünschen der Funkteilnehmer für die Veranstaltung zu entsprechen - die Bereitstellung aller beantragter Kanäle kann jedoch nicht garantiert werden. Wir werden versuchen, soweit wie möglich alternative Kanäle anzubieten. Es ist daher wichtig, daß die Funkteilnehmer in den entsprechenden Antragsformularen den Abstimmbereich ihrer Ausrüstung angeben.
Die Nutzer werden bei der Veranstaltung gegebenenfalls zum Frequenzwechsel aufgefordert, um die Kanäle optimal auszulasten und Interferenzprobleme auszuräumen.
Anträge auf Einsatz von Funkgeräten während des Grand Prix müssen bis zum 31. März bei der Agency und bei JFMG eingehen; der Eingang wird innerhalb von fünf Tagen bestätigt. Die zur Nutzung freigegebenen Frequenzen werden in der Regel spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung nach Abschluß detaillierter Planungs- und Koordinierungsarbeiten bekannt gegeben. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die zu entrichtenden Gebühren mitgeteilt.
Lizenzen werden erst nach Entrichtung der entsprechenden Gebühr erteilt. Auf Anfrage wird eine Quittung ausgestellt. Bei internationalen Zahlungsanweisungen muß der fällige Betrag in Pfund Sterling eingehen.
Die Formel-1-Teams müssen bei der Agency außerdem Lizenzen für die Trainingsläufe beantragen. Die für diese Läufe freigegebenen Kanäle stehen aufgrund des intensiven Funkverkehrs während der Hauptveranstaltung beim Grand Prix selbst nicht unbedingt zur Verfügung. Die Trainingsläufe sind der Agency mindestens 10 Arbeitstage vorher anzuzeigen.
Jede tragbare Satellitenaufwärtsverbindung ist separat lizenzpflichtig. Normalerweise werden Jahreslizenzen erteilt, bei rechtzeitiger Beantragung (in der Regel 28 Tage) besteht jedoch die Möglichkeit zur Vergabe von Lizenzen für bestimmte Standorte mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer von 21 Tagen.
Alle tragbaren Satellitenaufwärtsverbindungen müssen vor Inbetriebnahme koordiniert werden. Dies kann je nach Standort, Frequenz und Leistung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In den Zulassungsanträgen muß der Standort anhand des Nationalen Koordinatennetzes (National Grid Reference - NGR) bezeichnet werden: Es sind also zwei Buchstaben und sechs Ziffern anzugeben (die NGR für den Satellitenbereich vor dem Teamgelände in Silverstone lautet beispielsweise SP 674 427).
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Die Nutzung von Funksendern ohne eine gemäß dem Gesetz von 1949 über drahtlose Telegraphie erteilte Lizenz bzw. ohne Vorliegen der Lizenzbefreiungsvoraussetzungen ist strafbar.
Die unbefugte Nutzung von Ausrüstung kann zur sofortigen Untersagung des Betriebs, einer Geldstrafe von bis zu 5000 Pfund Sterling und/oder einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bei Verurteilung im summarischen Verfahren führen; bei Verurteilung im Verfahren mit förmlicher Anklage droht eine Geldstrafe in unbegrenzter Höhe und/oder eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Darüber hinaus kann das Gericht die Einziehung der Ausrüstung oder anderer bei der Straftat benutzter Gegenstände anordnen.
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Die Ausrüstung sollte abstimmbar bzw. programmierbar sein, damit den Benutzern und der Agency bei der Zuteilung der Frequenzen ein möglichst großer Spielraum zur Verfügung steht.
Beim Grand Prix werden die Antennen häufig sehr dicht beieinander aufgestellt, was zu unerwünschter gegenseitiger Beeinflussung der Funkanlagen führt. Auf diese Weise können schwerwiegende Funkstörungen entstehen, insbesondere Klirrgeräusche und Frequenzüberlagerungen.
Auch wenn man berücksichtigt, daß nicht viel Platz zur Verfügung steht, gibt es Möglichkeiten, unerwünschte Störungen zwischen Funkanlagen und die Gefahr von Interferenzen zu reduzieren.
In allen Lizenzen wird der höchstzulässige Leistungspegel festgesetzt. Diese Höchstgrenzen sind unter allen Umständen einzuhalten, weil ansonsten andere Benutzer gestört werden. (Hinweis: Der in der Lizenz angegebene Leistungspegel ist der höchstzulässige Wert und nicht ein Maximalwert, der unbedingt erreicht werden muß.)
In der geräuschvollen Funkkulisse einer Großveranstaltung wie dem Großen Preis herrscht ein hohes Signalaufkommen durch die zahlreichen Nutzer vor Ort. Durch starke Signale können benachbarte Funkempfänger überlagert" werden, was bei diesen zu einer verminderten Empfangsleistung führt. Das Resultat ist ein Aussetzen oder eine reduzierte Empfindlichkeit nahegelegener Empfänger und damit ein anscheinender Reichweitenverlust.
Leider versuchen die Funkbenutzer in solchen Fällen häufig, dem Problem durch Erhöhung der Ausgangsleistung ihres eigenen Senders beizukommen. Die Folge davon ist, daß die angrenzenden Nutzer ebenfalls Überlagerungsprobleme mit ihren Empfängern haben und ihrerseits die Leistungspegel ihrer Sender anheben. Auf diese Weise schließt sich ein Teufelskreis.
Die Erhöhung des Leistungspegels über das durch die Lizenz genehmigte Maß ist strafbar.
Wie bereits gesagt, ist die Gefahr von Interferenzproblemen aufgrund der großen Zahl der Funkteilnehmer beim Grand Prix sehr hoch. Die Qualität der elektrotechnischen Installation sollte daher den Anforderungen einer gemeinsamen Funkverkehrsstelle entsprechen. Ein Exemplar der Verfahrensordnung für Funkstellentechnik (MPT1331), die für von mehreren Parteien benutzte Funkstellen gilt, ist von der Bibliothek der Agency (siehe Adressenverzeichnis unten) erhältlich.
In der Vergangenheit wurde bei Großveranstaltungen z. T. äußerst mangelhafte Installationsqualität festgestellt (bis hin zu Antennenkoaxialkabel, die mit Klebeband verbunden waren). Eine gute Installationstechnik trägt dazu bei, die Gefahr von Störungen zu mindern.
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Funkbenutzer, die neue Ausrüstung anschaffen bzw. entwickeln wollen und dafür andere Kanäle benötigen, sollten sich zuvor mit der Agency in Verbindung setzen. Die Agency kann Hinweise erteilen, ob diese Kanäle bei der Veranstaltung zur Verfügung stehen und ob eine längerfristige Verfügbarkeit wahrscheinlich ist.
Funkteilnehmer, die eigene Geräte entwickeln wollen, können bei der Agency eine Test- und Entwicklungslizenz beantragen. In Ihrem eigenen Interesse wenden Sie sich bitte an die Agency, ehe Sie mit der Entwicklung neuer Ausrüstung beginnen, und erkundigen Sie sich, ob die Chance zur Erteilung einer solchen Test- und Entwicklungslizenz besteht.
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Funkbenutzer können zugelassene lizenzbefreite Geräte benutzen, vorausgesetzt, die Ausrüstung wird auf der genehmigten Frequenz innerhalb des höchstzulässigen Leistungspegels betrieben und entspricht den einschlägigen technischen Voraussetzungen.
Es wird darauf hingewiesen, daß lizenzbefreite Geräte die gleichen Frequenzen wie lizensierte Ausrüstung (die mit höherer Leistung arbeitet) benutzen und ein störungsfreier Betrieb daher nicht garantiert werden kann. Frequenzen im lizenzbefreiten Spektrum werden von der Agency nicht geschützt, so daß keine Beschwerden wegen Störungen entgegengenommen werden.
Nähere Einzelheiten sind dem Informationsblatt RA114 über Nahbereichsgeräte zu entnehmen.
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Formel-1-Teams richten ihre Anträge an:
The Radiocommunications Agency
Programme Making and Special Events Section
Wyndham House
189 Marsh Wall
London
E14 9SX
Tel: + 44 (0) 20 7211 0391
Fax: + 44 (0) 20 7211 0899
Programmacher, die Funkausrüstung während des Grand Prix oder bei anderen Veranstaltungen einsetzen wollen, richten ihre Anträge an:
JFMG Ltd
33-34 Alfred Place
London
WC1E 7DP
Tel: 020 7299 8660
Fax: 020 7299 8661
E-mail: info@jfmg.co.uk
JMFG-Website-Adresse: www.jfmg.co.uk
Lizenzen für tragbare Satellitenaufwärtsverbindungen können beantragt werden bei:
The Radiocommunications Agency
Fixed Link Unit (Space Services)
Wyndham House
189 Marsh Wall
London
E14 9SX
Tel: + 44 (0) 20 7211 0300
Fax: + 44 (0) 20 7211 0113
Test- und Entwicklungslizenzen können beantragt werden bei:
The Radiocommunications Agency
Technology Sectors Unit
Wyndham House
189 Marsh Wall
London
E14 9SX
Tel: + 44 (0) 20 7211 0008
Fax: + 44 (0) 20 7211 0162
E-mail: mudged@ra.gsi.gov.uk
Lizenzen für privatrechtlichen gewerblichen Funk können beantragt werden bei:
The Radiocommunications Agency
Midlands and East Anglia Region
PO Box 2500
Birmingham
B32 1TA
Tel: + 44 (0) 12 1423 5200
Fax: + 44 (0) 12 1423 5232
E-mail: daviesb@ra.gsi.gov.uk
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Die Radiocommunications Agency hat eine Reihe von Informationsblättern, allgemeinen Titeln, Lizenzantragsformularen und Hinweisen für die Nutzung des Funkspektrums herausgegeben, die - soweit nichts anderes angegeben ist - kostenlos jeweils als Einzelexemplare erhältlich sind von:
The Radiocommunications Agency
Information & Library Service
Wyndham House
189 Marsh Wall
London
E14 9SX
Tel: + 44 (0) 20 7211 0502 or 0505
Fax: + 44 (0) 20 7211 0507
E-mail: library@ra.gsi.gov.uk
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Die Radiocommunications Agency ist ein Exekutivorgan des britischen Ministeriums für Handel und Industrie. Sie ist zuständig für die Verwaltung der Nutzung des Funkspektrums für zivile Zwecke in Großbritannien. Sie vertritt außerdem die britischen Interessen im Funkbereich auf internationaler Ebene.
Die Agency managt das Funkspektrum zum größtmöglichen Vorteil aller Benutzer. Diese Verwaltung vollzieht sich durch
Verplanung und Zuweisung des Funkspektrums für bestimmte Arten von Diensten mit dem Ziel, je nach Bedarf jeweils das geeignete Spektrum zur Verfügung zu stellen; Regulierung der Nutzungsweise mit dem Ziel, eine effiziente Auslastung zu gewährleisten;
Einschreiten bei unsachgemäßen Störungen.
Ohne ausreichende Planung und alltägliches Betriebsmanagement wäre das Funkspektrum ein nutzloses Kommunikationsmittel. Dies wiederum würde eine bedeutende Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von Unternehmen, Privatpersonen und Rettungsdiensten bedeuten, die auf Funkbetrieb angewiesen sind.
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